Das Thema Datenschutz wird in der heutigen Zeit für die Unternehmen und Dienstleistungsgesellschaften von zunehmender Bedeutung. Dank der gesetzlichen Regelungen profitiert der Kunde davon, dass seine Daten bei den Unternehmen ohne seine Zustimmung nicht mehr an externe Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Ein Problem jedoch ist und bleibt das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern selbst denn was geschieht wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen muss? Es ist und bleibt ein Fakt dass jeder Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Kenntnisse von sensiblen Kundendaten erhält, die er nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen sozusagen „mitnimmt“. Dies kann Informationen betreffen, aber auch banale Dinge wie Passwörter, Zugangsdaten und vieles mehr. Sind die Kundendaten deshalb in Gefahr? Nein, denn Unternehmen können mit dem Mitarbeiter eine NDA in seinem Arbeitsvertrag vereinbaren.

Die Sicherheit des Unternehmens aufrechterhalten – mit einer NDA

Gerade wenn das Unternehmen an technischen Neuheiten arbeitet oder über eine große Kundendatei verfügt macht diese Klause in Bezug auf die Unternehmenssicherheit sehr viel Sinn und sollte zwingend vereinbart werden. Die Marktsituation und der damit verbundene Konkurrenzdruck lässt das Wissen der Mitarbeiter immer wertvoller werden, wodurch diese in eine vollkommen neue Position gerückt werden und für andere Unternehmen als Ziel des Interesses interessant werden. Eine NDA bietet einen guten und wirksamen Schutz des geistigen Eigentums eines Unternehmens und dessen Stand bei den Kunden. Bei der Vereinbarung dieser Klausel müssen jedoch einige Dinge Beachtung finden damit sie letztlich auch wirksam wird. Damit Sie hier alles richtig machen, ist es ratsam sich bei der Erstellung eines NDAs professionelle Hilfe zu holen. Viele Juristen haben sich im Bereich Datenschutz spezialisiert. Rechtsanwalt Karsten Klug beispielsiwese ist fit im Datenschutz Recht und weiß, wie verfahren werden muss, wenn es um sensible Daten geht.

Was ist eine NDA?

Im Grunde genommen ist eine NDA (engl. non-disclose Agreement) nichts anderes als eine Geheimhaltungsklause, welche in rechtlicher Hinsicht auch als Verschwiegenheitsverpflichtung eines Mitarbeiters in Bezug auf die Kundendaten verstanden wird. Diese Geheimhaltungsklausel bezieht sich jedoch nicht ausschließlich auf die Kundendaten, sie erstreckt sich vielmehr auf alle unternehmensbezogenen Daten, die einer Verschwiegenheitsverpflichtung bedürfen.

Die rechtlich zulässigen Inhalte einer solchen Klausel!

Eine Verschwiegenheitsverpflichtung muss zwingend schriftlich im Vertrag festgehalten und die Vertragsparteien beinhalten. Weiterhin ist eine exakte Benennung der vertraulichen Informationen zwingend vorgeschrieben denn der Gesetzgeber kennt Abgrenzungen. Ein gutes Beispiel für derartige Abgrenzungen sind Patente da diese lediglich das Produkt an sich schützen, nicht jedoch das Wissen um den derzeitigen Stand der Produktentwicklung. Ferner eine exakte Dauer der Geheimhaltung schriftlich vereinbart werden sofern sie von den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen abweichen. Auch für den Fall dass der Verpflichtete gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung verstößt muss eine Konsequenz im Vertrag schriftlich niedergelegt sein.Es ist und bleibt ein Sicherheitsrisiko für ein Unternehmen wenn ein Mitarbeiter, der aufgrund seines Arbeitsverhältnisses Kenntnisse von sicherheitsrelevanten Daten erlangt hat, aufgrund einer Kündigung das Unternehmen verlassen muss. Mit einer NDA kann dieses Risiko jedoch eingedämmt werden.